H90: Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung
- Def.
- Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung
- Schwerhörigkeit oder Taubheit, angeboren
- Inkl.
- Hörsturz (idiopathisch)[H91.2]
- Hörverlust:
lärminduziert[H83.3]
- Hörverlust:
ototoxisch[H91.0]
- Hörverlust:
o.n.A.[H91.9]
- Schwerhörigkeit oder Taubheit o.n.A.[H91.9]
- Taubstummheit, anderenorts nicht klassifiziert[H91.3]
- Exkl.
- H90.0
- Beidseitiger Hörverlust durch Schallleitungsstörung
- H90.1
- Einseitiger Hörverlust durch Schallleitungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
- H90.2
- Hörverlust durch Schallleitungsstörung, nicht näher bezeichnet
- H90.3
- Beidseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung
- H90.4
- Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
- H90.5
- Hörverlust durch Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet
- H90.6
- Kombinierter beidseitiger Hörverlust durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung
- H90.7
- Kombinierter einseitiger Hörverlust durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
- H90.8
- Kombinierter Hörverlust durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung, nicht näher bezeichnet