H90.1: Einseitiger Hörverlust durch Schallleitungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
H90 Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung
H90.1
Def.
Einseitiger Hörverlust durch Schallleitungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite