H90.4: Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
H90 Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung
H90.4
Def.
Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
Einseitige Schallempfindungsschwerhörigkeit
Inkl.