I69: Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit

Def.
Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
Soll bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden, dass sie Folge einer vorangegangenen Episode eines unter I60-I67.1 oder I67.4-I67.9 aufgeführten Zustandes ist, so ist (statt einer Schlüsselnummer aus I60-I67) die vorliegende Kategorie I69 zu verwenden. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger seit Beginn des verursachenden Leidens bestehen.
Info

I69.0
Folgen einer Subarachnoidalblutung
I69.1
Folgen einer intrazerebralen Blutung
I69.2
Folgen einer sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung
I69.3
Folgen eines Hirninfarktes
I69.4
Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
I69.8
Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten