I69: Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
- Def.
- Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
- Soll bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden, dass sie Folge einer vorangegangenen Episode eines unter I60-I67.1 oder I67.4-I67.9 aufgeführten Zustandes ist, so ist (statt einer Schlüsselnummer aus I60-I67) die vorliegende Kategorie I69 zu verwenden. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger seit Beginn des verursachenden Leidens bestehen.
- Info
- I69.0
- Folgen einer Subarachnoidalblutung
- I69.1
- Folgen einer intrazerebralen Blutung
- I69.2
- Folgen einer sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung
- I69.3
- Folgen eines Hirninfarktes
- I69.4
- Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
- I69.8
- Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten