S45.9: Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe der Schulter und des Oberarmes
S45 Verletzung von Blutgefäßen in Höhe der Schulter und des Oberarmes
S45.9
Def.
Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe der Schulter und des Oberarmes