S60.0: Prellung eines oder mehrerer Finger ohne Schädigung des Nagels
S60 Oberflächliche Verletzung des Handgelenkes und der Hand
S60.0
Def.
Prellung eines oder mehrerer Finger ohne Schädigung des Nagels
Prellung eines oder mehrerer Finger o.n.A.
Inkl.
Prellung mit Beteiligung des Nagels oder der Nagelmatrix[S60.1]
Exkl.