S65: Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Handgelenkes und der Hand
- Def.
- Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Handgelenkes und der Hand
- S65.0
- Verletzung der A. ulnaris in Höhe des Handgelenkes und der Hand
- S65.1
- Verletzung der A. radialis in Höhe des Handgelenkes und der Hand
- S65.2
- Verletzung von Gefäßen des Arcus palmaris superficialis
- S65.3
- Verletzung von Gefäßen des Arcus palmaris profundus
- S65.4
- Verletzung eines oder mehrerer Blutgefäße des Daumens
- S65.5
- Verletzung eines oder mehrerer Blutgefäße sonstiger Finger
- S65.7
- Verletzung mehrerer Blutgefäße in Höhe des Handgelenkes und der Hand
- S65.8
- Verletzung sonstiger Blutgefäße in Höhe des Handgelenkes und der Hand
- S65.9
- Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes im Bereich des Handgelenkes und der Hand