S65.9: Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes im Bereich des Handgelenkes und der Hand
S65 Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Handgelenkes und der Hand
S65.9
Def.
Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes im Bereich des Handgelenkes und der Hand