S95: Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Knöchels und des Fußes
- Def.
- Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Knöchels und des Fußes
- Verletzung der A. tibialis posterior oder der V. tibialis posterior[S85.-]
- Exkl.
- S95.0
- Verletzung der A. dorsalis pedis
- S95.1
- Verletzung der A. plantaris pedis
- S95.2
- Verletzung von Venen des Fußrückens
- S95.7
- Verletzung mehrerer Blutgefäße in Höhe des Knöchels und des Fußes
- S95.8
- Verletzung sonstiger Blutgefäße in Höhe des Knöchels und des Fußes
- S95.9
- Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Knöchels und des Fußes