T22: Verbrennung oder Verätzung der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
- Def.
- Verbrennung oder Verätzung der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
- Achselhöhle
- Arm [jeder Teil, ausgenommen Handgelenk und Hand, isoliert]
- Skapularregion
- Inkl.
- Verbrennung oder Verätzung:
Handgelenk und Hand, isoliert[T23.-]
- Verbrennung oder Verätzung:
Interskapularregion[T21.-]
- Exkl.
- T22.0
- Verbrennung nicht näher bezeichneten Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
- T22.1
- Verbrennung 1. Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
- T22.2
- Verbrennung Grad 2a der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
- T22.3
- Verbrennung 3. Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
- T22.4
- Verätzung nicht näher bezeichneten Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
- T22.5
- Verätzung 1. Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
- T22.6
- Verätzung Grad 2a der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
- T22.7
- Verätzung 3. Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
- T22.8
- Verbrennung Grad 2b der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
- T22.9
- Verätzung Grad 2b der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand