T22.4: Verätzung nicht näher bezeichneten Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
T22 Verbrennung oder Verätzung der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand
T22.4
Def.
Verätzung nicht näher bezeichneten Grades der Schulter und des Armes, ausgenommen Handgelenk und Hand