T26: Verbrennung oder Verätzung, begrenzt auf das Auge und seine Anhangsgebilde
- Def.
- Verbrennung oder Verätzung, begrenzt auf das Auge und seine Anhangsgebilde
- T26.0
- Verbrennung des Augenlides und der Periokularregion
- T26.1
- Verbrennung der Kornea und des Konjunktivalsackes
- T26.2
- Verbrennung mit nachfolgender Ruptur und Destruktion des Augapfels
- T26.3
- Verbrennung sonstiger Teile des Auges und seiner Anhangsgebilde
- T26.4
- Verbrennung des Auges und seiner Anhangsgebilde, Teil nicht näher bezeichnet
- T26.5
- Verätzung des Augenlides und der Periokularregion
- T26.6
- Verätzung der Kornea und des Konjunktivalsackes
- T26.7
- Verätzung mit nachfolgender Ruptur und Destruktion des Augapfels
- T26.8
- Verätzung sonstiger Teile des Auges und seiner Anhangsgebilde
- T26.9
- Verätzung des Auges und seiner Anhangsgebilde, Teil nicht näher bezeichnet