T65: Toxische Wirkung sonstiger und nicht näher bezeichneter Substanzen
- Def.
- Toxische Wirkung sonstiger und nicht näher bezeichneter Substanzen
- T65.0
- Zyanide
- T65.1
- Strychnin und dessen Salze
- T65.2
- Tabak und Nikotin
- T65.3
- Nitro- und Aminoderivate von Benzol und dessen Homologen
- T65.4
- Schwefelkohlenstoff
- T65.5
- Glyzeroltrinitrat, Sauerstoffsäuren des Stickstoffs und deren Ester
- T65.6
- Farben und Farbstoffe, anderenorts nicht klassifiziert
- T65.8
- Toxische Wirkung sonstiger näher bezeichneter Substanzen
- T65.9
- Toxische Wirkung einer nicht näher bezeichneten Substanz