T76: Nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen

Def.
Nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen
Diese Kategorie ist bei der Mortalitätsverschlüsselung zu benutzen, um nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen zu kennzeichnen, bei denen die äußere Ursache nicht angegeben ist bzw. keine Rückschlüsse auf die Art der Verletzung zulässt.
Info
Nicht näher bezeichnete Schäden durch: Absichtliche Selbstbeschädigung (Selbsttötung) nicht näher bezeichneter Art und Weise
Nicht näher bezeichnete Schäden durch: Tätlicher Angriff nicht näher bezeichneter Art und Weise
Inkl.
Schäden durch: Sonstige äußere Ursachen[T75.-]
Schäden durch: Unerwünschte Nebenwirkungen, anderenorts nicht klassifiziert[T78.-]
Schäden durch: Vergiftung o.n.A.[T65.9]
Schäden durch: Verletzung o.n.A.[T14.9]
Exkl.