T90-T98: Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen
- Def.
- Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen
- Die Kategorien T90-T98 sind zu benutzen, um bei Zuständen aus S00-S99 und T00-T88 anzuzeigen, dass sie anderenorts klassifizierte Spätfolgen verursacht haben. Zu den "Folgen" zählen Zustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger nach der akuten Verletzung bestehen.
- Info
- T90
- Folgen von Verletzungen des Kopfes
- T91
- Folgen von Verletzungen des Halses und des Rumpfes
- T92
- Folgen von Verletzungen der oberen Extremität
- T93
- Folgen von Verletzungen der unteren Extremität
- T94
- Folgen von Verletzungen mehrerer oder nicht näher bezeichneter Körperregionen
- T95
- Folgen von Verbrennungen, Verätzungen oder Erfrierungen
- T96
- Folgen einer Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen
- T97
- Folgen toxischer Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen
- T98
- Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter Wirkungen äußerer Ursachen