T90-T98: Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen

Def.
Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen
Die Kategorien T90-T98 sind zu benutzen, um bei Zuständen aus S00-S99 und T00-T88 anzuzeigen, dass sie anderenorts klassifizierte Spätfolgen verursacht haben. Zu den "Folgen" zählen Zustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger nach der akuten Verletzung bestehen.
Info

T90
Folgen von Verletzungen des Kopfes
T91
Folgen von Verletzungen des Halses und des Rumpfes
T92
Folgen von Verletzungen der oberen Extremität
T93
Folgen von Verletzungen der unteren Extremität
T94
Folgen von Verletzungen mehrerer oder nicht näher bezeichneter Körperregionen
T95
Folgen von Verbrennungen, Verätzungen oder Erfrierungen
T96
Folgen einer Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen
T97
Folgen toxischer Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen
T98
Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter Wirkungen äußerer Ursachen