T90.8: Folgen sonstiger näher bezeichneter Verletzungen des Kopfes
T90 Folgen von Verletzungen des Kopfes
T90.8
Def.
Folgen sonstiger näher bezeichneter Verletzungen des Kopfes
Folgen einer Verletzung, die unter [S03.-], [S07-S08] und [S09.0-S09.8] klassifizierbar ist
Inkl.