T90.9: Folgen einer nicht näher bezeichneten Verletzung des Kopfes
T90 Folgen von Verletzungen des Kopfes
T90.9
Def.
Folgen einer nicht näher bezeichneten Verletzung des Kopfes
Folgen einer Verletzung, die unter [S09.9] klassifizierbar ist
Inkl.