T95.0: Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Kopfes oder des Halses

Def.
Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Kopfes oder des Halses
Folgen einer Verletzung, die unter T20.-, T33.0-T33.1, T34.0-T34.1 und T35.2 klassifizierbar ist
Inkl.