T95.8: Folgen einer sonstigen näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung

Def.
Folgen einer sonstigen näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung
Folgen einer Verletzung, die unter T26-T29, T35.0-T35.1 und T35.6 klassifizierbar ist
Inkl.