T95.9: Folgen einer nicht näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung
T95 Folgen von Verbrennungen, Verätzungen oder Erfrierungen
T95.9
Def.
Folgen einer nicht näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung
Folgen einer Verletzung, die unter T30.-, T33.9, T34.9 und T35.7 klassifizierbar ist
Inkl.