W49.9: Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften unbelebter Objekte
- Def.
- Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften unbelebter Objekte
- Exposition gegenüber:
Lärm
- Exposition gegenüber:
Vibration
- Unfall durch:
Eindringen eines Fremdkörpers durch die Haut
- Unfall durch:
(fallende) (geworfene) Gegenstände
- Unfall durch:
Feuerwaffen
- Unfall durch:
Feuerwerkskörper
- Unfall durch:
Injektionsnadel
- Unfall durch:
Kesselexplosion
- Unfall durch:
Maschinen
- Unfall durch:
Messerstich
- Unfall durch:
Werkzeuge
- Inkl.
- Ätzende Flüssigkeit[X49.9]
- Aspiration oder Verschlucken eines Fremdkörpers mit Verschluss der Atemwege[X59.9]
- Einsturz eines brennenden Gebäudes[X59.9]
- Exposition gegenüber elektrischem Strom[W87.9]
- Fallender Gegenstand bei Naturkatastrophe[X59.9]
- Kontakt oder Zusammenstoß mit Tieren oder Personen[W64.9]
- Sturz im Zusammenhang mit Glas[X59.9]
- Tätlicher Angriff[Y09.9]
- Vorsätzliche Selbstbeschädigung[X84.9]
- Exkl.