W64.9: Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften belebter Objekte

Def.
Unfall durch Exposition gegenüber mechanischen Kräften belebter Objekte
Gequetscht- oder Gestoßenwerden bei Menschenansammlung oder von in Panik geratener Menschenmenge
Insektenstich, nichtgiftig
Tierbiss (nichtgiftig)
Verletzung an Pflanzen (nichtgiftig)
Inkl.
Bisse, giftig[X29.9]
Getroffenwerden von Gegenständen[W49.9]
Stiche (giftig)[X29.9]
Sturz durch Zusammenstoß eines Fußgängers (oder eines von ihm benutzten Beförderungsmittels) mit anderem Fußgänger (oder von diesem benutzten Beförderungsmittel)[X59.9]
Tätlicher Angriff[Y09.9]
Exkl.