X49.9: Akzidentelle Vergiftung
- Def.
- Akzidentelle Vergiftung
- Akzidentelle Überdosierung eines Arzneimittels oder einer Droge
- Irrtümliche Verabreichung oder Einnahme eines falschen Arzneimittels
- Vergiftung (akzidentell) durch und Exposition gegenüber:
Alkohol
- Vergiftung (akzidentell) durch und Exposition gegenüber:
Arzneimittel, Drogen und sonstige biologisch aktive Substanzen
- Vergiftung (akzidentell) durch und Exposition gegenüber:
ätzende Flüssigkeit
- Vergiftung (akzidentell) durch und Exposition gegenüber:
halogenierte Kohlenwasserstoffe
- Vergiftung (akzidentell) durch und Exposition gegenüber:
organische Lösungsmittel
- Vergiftung (akzidentell) durch und Exposition gegenüber:
Schädlingsbekämpfungsmittel
- Verzehr von giftigen Tieren und Pflanzen
- Inkl.
- Anwendung in suizidaler Absicht oder zum Zwecke der Tötung oder Schädigung oder bei sonstigen, unter [X84.9], [Y09.9], [Y34.9] klassifizierbaren Sachverhalten
- Kontakt mit giftigen Tieren und Pflanzen[X29.9]
- Unerwünschte Nebenwirkung durch indikationsgerecht angewendete und in therapeutischer oder prophylaktischer Dosierung korrekt verabreichte Arzneimittel[Y57.9][Y59.9]
- Exkl.