- Def.
- Nicht näher bezeichnetes Ereignis, Umstände unbestimmt
- Selbstzugefügte Verletzung, Exposition und jegliche Gewalteinwirkung, bei der wegen unzureichender Informationen keine Unterscheidung zwischen Unfall, Selbstbeschädigung oder tätlichem Angriff möglich ist
- Inkl.
- Selbstzugefügte Vergiftung, bei der nicht angegeben ist, ob sie durch Unfall oder in Schädigungsabsicht zustande gekommen ist[X49.9]
- Exkl.