Z04.5: Untersuchung und Beobachtung nach durch eine Person zugefügter Verletzung

Def.
Untersuchung und Beobachtung nach durch eine Person zugefügter Verletzung
Untersuchung von Opfer oder Beschuldigtem nach angegebener Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch
Untersuchung von Opfer oder Beschuldigtem nach sonstiger durch eine Person zugefügter Verletzung
Inkl.