Z08: Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung

Def.
Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung
Medizinische Überwachung im Anschluss an die Behandlung
Inkl.
Medizinische Nachbetreuung und Rekonvaleszenz[Z42-Z51][Z54.-!]
Exkl.

Z08.0
Nachuntersuchung nach chirurgischem Eingriff wegen bösartiger Neubildung
Z08.1
Nachuntersuchung nach Strahlentherapie wegen bösartiger Neubildung
Z08.2
Nachuntersuchung nach Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung
Z08.7
Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
Z08.8
Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen bösartiger Neubildung
Z08.9
Nachuntersuchung nach nicht näher bezeichneter Behandlung wegen bösartiger Neubildung