Z99.1: Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Def.
Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator
Die Versorgung eines Tracheostomas ist zusätzlich mit [Z43.0] zu kodieren. Im Geltungsbereich des § 17b KHG ist der Kode nur zu verwenden bei Patienten, bei denen eine langzeitige Abhängigkeit besteht.
Info
Abhängigkeit (langzeitig) vom Beatmungsgerät
Inkl.